Zur Inklusion am Arbeitsmarkt: Meine Rede vom 01.06.2023 zum Entschließungsantrag

gudrun petzold afd inklusion menschen mit behinderungen

Im Folgenden finden Sie meine Rede sowie mein Redemanuskript zum Entschließungsantrag „Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt“ der LINKEN. Ich spreche mich darin für eine faire, gerechte und realitätsnahe Politik für Menschen mit Behinderungen aus! Meine erste Rede zur Großen Anfrage mit dem gleichen Antrag können Sie an dieser Stelle einsehen.


Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete,

ich komme direkt zu den wesentlichen Punkten des Antrags:

1. die Novellierung des sächsischen Inklusionsgesetzes unter dem Aspekt, die Bereiche Bildung und Arbeit gesondert zu berücksichtigen sowie die Einbeziehung von Städten und Gemeinden

Diese Aussagen sind sehr unkonkret. Was soll denn nun eigentlich im Inklusionsgesetz geregelt werden? Aktuell liegt die Zuständigkeit für die Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung bei Jobcenter und Arbeitsagentur. Es gibt bereits Projekte in Sachsen, die sich der Zielgruppe „Menschen mit seelischer Erkrankung“ sehr stark annehmen und die diese in den Arbeitsmarkt integrieren wollen.
Und welche Vorschläge haben Sie, um die Städte und Gemeinden in die Aufgaben mit einzubinden? Bereits heute sind diese zusammen mit den Landkreisen zuständig für den Bereich Vorbildung, also für ambulante Frühförderung, Integrationskita und Schulassistenz. Was genau sollen sie noch übernehmen?
Also an dieser Stelle ist der Antrag leider wenig aussagekräftig.

Regelschulen ersetzen keine Förderschulen

2. die Einführung eines Rechts auf inklusive Beschulung im sächsischen Schulgesetz

Leider sagt der Entschließungsantrag nichts dazu aus, wie dieses Recht überhaupt realisierbar wäre. Bereits heute fehlt es massiv an den Regelschulen an Lehrern. Eine Inklusivbeschulung bedeutet einen außergewöhnlich hohen zusätzlich Personalbedarf. Abgesehen davon dürfen wir die Bedeutung der Förderschulen nicht unterschätzen: Sie sind ein wichtiger Baustein im Bildungssystem und bieten Kindern mit Förderbedarf spezielle auf sie ausgerichtete Strukturen und personelle Begleitung. Das kann eine Regelschule nicht leisten.

3. Zu den Werkstätten habe ich mich ja schon geäußert. Tatsächlich sollten wir darüber diskutieren, ob die Werkstätten für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen die richtigen Anlaufstellen sind. Aber die grundsätzliche Bedeutung der Werkstätten als Arbeitsstätte für Menschen mit Behinderung sollten wir nicht anzweifeln.

Besondere Vermittlungsstelle sinnvoll

4. Sie möchten eine sächsische Vermittlungsstelle für Arbeit und Ausbildung von Menschen mit Behinderung einrichten. Das halte ich durchaus für sinnvoll. Eine dezentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, bei der sich alles bündelt, die Kontakte zu Arbeitgebern herstellt, die Ansprechpartner in den Werkstätten als auch in den Förderschulen ist – damit könnte unser Ziel, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung weiter vorangebracht werden.

In den anderen Punkten stimmen wir jedoch nicht mit den Vorschlägen des Antrags überein. Deswegen enthalten wir uns!

Vielen Dank!

Zur Inklusion: Meine Rede im Sächsischen Landtag vom 01.06.2023

gudrun petzold afd inklusion menschen mit behinderungen

Die Fraktion der LINKEN hat zur 72. Plenarsitzung des Sächsischen Landtags eine Große Anfrage zum Thema „Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt“ gestellt. Für unsere AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag habe ich in meiner Funktion als behindertenpolitische Sprecherin dazu Stellung bezogen! Im Folgenden können Sie das Redemanuskript einsehen und das Video der Rede. Meine zweite Rede zum folgenden Entschließungsantrag der LINKEN können Sie hier einsehen.


Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete,

Erwerbstätigkeit ist für erwachsene Menschen ein ganz wesentlicher Aspekt, um sich einer Gesellschaft zugehörig zu fühlen. Und gerade für Menschen mit Behinderungen hat die Teilhabe am Arbeitsleben eine große Bedeutung:

  1. Erwerbstätigkeit bedeutet wirtschaftliche Unabhängigkeit. Durch Teilhabe am Arbeitsleben können Menschen mit Behinderungen ein eigenes Einkommen erzielen und sind nicht auf staatliche Leistungen oder die Unterstützung anderer angewiesen.
  2. bedeutet Erwerbstätigkeit die Stärkung des Selbstwertgefühls. Menschen mit Behinderungen können ihre Fähigkeiten und Talente entfalten, ihre Leistungen anerkennen lassen und somit aktiv an der Gesellschaft teilnehmen.

Die Teilhabe am Arbeitsleben bietet des Weiteren auch die Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung und zur Weiterentwicklung von Fähigkeiten. Durch Arbeit können neue Kompetenzen erworben und vorhandene Fertigkeiten verbessert werden.

Missstand, der zum Handeln auffordert

Werte Abgeordnete,

Menschen mit Behinderungen sind ein wichtiger Teil des Wirtschafts- und Arbeitslebens. In Zeiten des Fachkräftemangels sind Fachkräfte begehrt und gesucht. Das Erwerbspotential gut ausgebildeter Fachkräfte ist unter den arbeitslosen Schwerbehinderten sehr hoch, da viele gut qualifiziert sind. 54% der arbeitslosen Schwerbehinderten haben eine Berufsausbildung . Bei nicht-schwerbehinderten Arbeitslosen sind es nur 43%. Der Arbeitsmarkt kann es sich eigentlich nicht leisten, auf diese gut ausgebildeten, oftmals sogar hochqualifizierten Menschen zu verzichten.
Und trotzdem haben es Menschen mit Behinderungen schwerer auf dem Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderungen. So brauchen sie zum Beispiel erheblich länger, eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden, als Personen ohne Behinderung.

Dies ist ein Missstand, der uns zum Handeln auffordert.

So wurden zum Beispiel zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auf Bundesebene kürzlich zwar Änderungen beschlossen, doch leider wurde die Chance vertan, im Zuge einer Reformierung neue Mechanismen einzuführen, mit denen die Einbindung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt forciert werden könnte.

Behinderte Menschen müssen Anforderungen gewachsen sein

Schauen wir einmal auf die Arbeitsmarktrealitäten:
Seit vielen Jahren steigt die Zahl der Arbeitgeber stetig an, die

trotz Beschäftigungspflicht,
trotz Ausgleichsabgabe,
trotz Bußgeldzahlungen

keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Mittlerweile entziehen sich 45.000 Arbeitgeber – also ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber insgesamt – sich vollumfänglich ihrer gesetzlichen Pflicht und beschäftigen nicht mal einen einzigen schwerbehinderten Menschen.

Einstellung behinderter Menschen belohnen

Daran können wir doch erkennen, dass der Ansatz, dass Arbeitgeber bei Nichteinstellung von Menschen mit Behinderung bestraft werden, nicht funktioniert – oder allenfalls nur eingeschränkt.
Wir als AfD halten es für zielführender, wenn die Einbindung von Menschen mit Behinderung in den Betrieben nicht über Sanktionen erfolgt. Wir sind der Ansicht, dass die Arbeitgeber Anreize zur vermehrten Einstellung von Menschen mit Behinderung benötigen. Das hätte gleichzeitig auch den Aspekt, dass die Beschäftigung dieser Bürger positiv besetzt wird.
Deswegen haben wir uns auch auf Bundesebene für eine neue Konzeption der Ausgleichsabgabe in Form eines Bonus-Malus-Systems stark gemacht.
Das heißt, jeder Arbeitgeber, der seiner gesetzlichen Beschäftigungspflicht vollumfänglich nachkommt, sollte einen jährlichen Bonusbetrag erhalten – finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Der Vorteil eines solchen Systems liegt auf der Hand:
Durch die Bonuszahlungen wird der Arbeitgeber stärker dazu animiert, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Das „Freikaufen“ wird endlich unrentabel.

Werte Abgeordnete,

lassen Sie mich noch einige Worte über die Bedeutung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verlieren.
Mir ist das wichtig, weil die Diskussion in den letzten Jahren ja immer mehr in die Richtung gegangen ist: „Wir müssen die Menschen alle aus den Werkstätten rausholen und in den ersten Arbeitsmarkt bringen.“ Selbstverständlich muss ein Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich sein, wenn es vom Werkstattbeschäftigten gewünscht ist und er auch die individuellen Fähigkeiten dazu mitbringt. Aber dafür braucht es mehr als das Bereitstellen von Fördergeldern , denn wir müssen immer auch berücksichtigen, dass es für den größten Teil der in den Werkstätten Beschäftigten, nicht möglich ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit seinen harten Anforderungen zu bestehen.

Die Werkstätten aber bieten dagegen die Möglichkeit, in einem geschützten Arbeitsumfeld arbeiten zu können.

Hier, in den Werkstätten, erhalten die Beschäftigten individuelle Förderung und Unterstützung, um ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Es werden Schulungen und Weiterbildungen angeboten, um ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und ihre Selbstständigkeit zu fördern.
Und, nicht zu vergessen, bietet die Arbeit in einer Werkstatt die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen und in einer Gemeinschaft aktiv zu sein.

Wir müssen anerkennen, dass eine berufliche Teilhabe für viele Menschen mit Behinderung ohne Werkstätten nicht möglich ist.

Deswegen sollten wir unser Augenmerk zukünftig vermehrt auch darauf richten, die Strukturen der Werkstätten zu stärken. Doch brauchen wir in erster Linie eine angemessene Finanzierung, damit Infrastruktur und Dienstleistungen der Werkstätten aufrechterhalten und weiterentwickelt werden können.

Vielen Dank!

Meine Rede vom 19.12.22 : Das Landesblindengeld muss jetzt erhöht werden!

Gudrun Petzold AfD Landesblindengeld

Im Folgenden finden Sie meine Rede im Sächsischen Landtag vom 19.12.22. Ich spreche dabei zum Antrag der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Erhöhung des Landenblindengelds. Dieser wurde im Rahmen der Plenarsitzungen zum Doppelhaushalt 2023/24 gestellt. Die Altparteien lehnten unseren Antrag zu einer umfangreicheren Erhöhung des Landenblindengelds danach erneut ab!

Hier können Sie meine Rede anschauen:

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete,

es wäre doch eine Schande, sollte die Erhöhung des Landesblindengeldes von zur Zeit 380 auf 500 Euro für unsere circa 10.000 blinden Mitbürger in Sachsen heute wiederum keine Zustimmung hier im hohen Hause finden.

Diese Zustimmung wäre außerordentlich notwendig, da

1. Der erhebliche Kaufkraftverlust, gerade auch bei den nachteilsausgleichenden technischen Hilfsmitteln, bis heute nicht ausgeglichen wurde

und

2. die erneute Entwertung der Leistung durch die aktuelle, sehr hohe Inflation unsere blinden Mitbürger belastet.

Sachsen an drittletzter Stelle beim Blindengeld

Machen wir doch unseren blinden Mitbürgern eine kleine Weihnachtsfreude!
Oder wollen wir es zulassen, dass der reiche Freistaat Sachsen an drittletzter Stelle – nach Schleswig-Holstein und Brandenburg – das niedrigste Blindengeld in Deutschland zahlt?

So haben auch schon Bundesländer, wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt, – in weiser Voraussicht – die automatische Anpassungsregelung für das Blindengeld in die jeweiligen Landesgesetze aufgenommen und diese Leistung analog zur Rentenzahlung erhöht.

Ich muss jetzt hier nicht wiederholt dafür agitieren, wie enorm wichtig das Landesblindengeld für die Betroffenen ist.

Wo bleibt das Gewissen der Abgeordneten?

Ich appelliere an das Gewissen der Abgeordneten der Regierungskoalition, insbesondere an das christliche Handeln der CDU, die Schwachen in unserer Gesellschaft nicht im Stich zu lassen und der Erhöhung des Landenblindengeldes auf 500 Euro sowie auch der erforderlichen Anpassungsregelung zuzustimmen.

Das Geld dafür ist im Haushalt vorhanden, es fehlt nur noch der politische Wille, es gerecht und demokratisch zu verteilen.
Sollten Sie, werte Abgeordnete, unseren blinden Mitbürgern wiederum die Zustimmung zur Erhöhung des Landesblindengelds versagen, dann kann ich hier nur noch sagen:

Armes Sachsen!

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