Werkstatt für behinderte Menschen:

Menschen mit Behinderung Delitzsch Gudrun Petzold Rene Bochmann

Professionelle Betreuung, fachlich gestützte  Tätigkeit, gewünschte Geborgenheit, geschätztes Rentenprivileg und verlässliche Gruppenzugehörigkeit

Am 23.11.2023 habe ich die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) des Sozial- und Beschäftigungszentrums Delitzsch gGmbH besucht. Begleitet wurde ich von unserem nordsächsischen Bundestagsabgeordneten, Herrn Bochmann, sowie zwei parlamentarischen Beratern der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Dabei konnten wir sehr interessante und aufschlußreiche Gespräche mit dem Geschäftsführer der WfbM, Herrn Markert, dem nordsächsischen Landrat, Herrn Emanuel, sowie der Werkstattleiterin, Frau Rost, zur Arbeit der Behindertenwerkstätten und zur Lage der behinderten Menschen in den Werkstätten führen!

Bedeutung der Werkstätten in Zeiten zunehmender realitätsferner politischer Diskussionen um die Inklusion in den 1. Arbeitsmarkt – „Erfurter Erklärung…“

Aufgrund der professionellen Betreuung und der fachlich gestützten Tätigkeit drängt es die Beschäftigten der Werkstätten nicht zwangsläufig  aus ihrem geschützten Umfeld auf den 1. Arbeitsmarkt, was sich auch in den Realitäten des Arbeitsmarktes in Sachsen zeigt. Die meisten Arbeitgeber zahlen in Sachsen Strafgebühren, statt behinderte Menschen einzustellen. Langjährig kam es auch in der SBZ Delitzsch zu keiner Ausgliederung von behinderten Menschen auf den 1. Arbeitsmarkt.

Auch seitens der Verantwortlichen der Werkstatt wurde bedauert und kritisiert, dass entscheidende Akteure – oft bedingt durch ihren persönlichen Berufswerdegang – in der Behindertenpolitik oft fach- und praxisfern agieren. Ihr Verständnis ist meist nicht an den Realitäten der Werkstätten gewachsen.

Leider ist dagegen das Schweigen der Fachexperten in der politischen Debatte meist groß.

Der Geschäftsführer, Herr Markert, verwies vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Wandlungen in den Familien auf die zunehmende Bedeutung der Werkstätten als Vermittler für grundlegende soziale Kompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung von Menschen mit Behinderungen.

Im Hinblick auf die zunehmenden Herausforderungen bestand unter allen Teilnehmern Einigkeit darin, das eine zuträgliche Entwicklung nur durch eine zielgerichtete, an der Praxis des Werkstattbetriebes und der Behindertenarbeit ausgerichtete Zusammenarbeit aller Beteiligten der Schlüssel zu einer erfolgsversprechenden Zukunft ist.

Der Bundestagsabgeordnete, Herr Bochmann, unterstrich, dass er seine Aufgabe in der Unterstützung dieses und ähnlicher nordsächsischer Projekte auf Bundes- und Kreisebene sieht. Er betonte mit Nachdruck: „Man sieht die Stärke eines Gemeinwesens daran, wie es mit den Schwächsten umgeht!“

Inklusion in den 1. Arbeitsmarkt oft realitätsfern und nicht im Interesse der behinderten Menschen

Aufgrund meiner langjährigen (1998 bis 2011) Erfahrungen im Kommunalen Sozialverband Sachsen, speziell in der „Eingliederungshilfe von behinderten Menschen“, konnte ich zum Abschluß der Begegnung gegenüber den Verantwortungsträgern, aber auch den Mitarbeitern des SBZ konstatieren, dass sich die Zielsetzungen, aber auch die vielfältigen Problemstellungen der Behindertenarbeit bis heute nicht wesentlich geändert haben.

Nichtsdestotrotz ist und bleibt die Werkstatt ein Ort der erwünschten und notwendigen Geborgenheit und der professionellen Betreuung für die behinderten Menschen.

Bedauerlich ist, dass die aktuellen politischen Zielsetzungen für die Werkstätten, insbesondere die in der „Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030“ priorisierte Ausgliederung der behinderten Menschen aus der Werkstatt auf den 1. Arbeitsmarkt, im Grunde nicht mit den Realitäten in der Arbeitswelt der Werkstätten und den Hoffnungen und Wünschen der behinderten Menschen selbst übereinstimmen, sondern auch nicht mit den Maßgaben der AfD.

In Übereinstimmung mit dem Geschäftsführer ist es auch aus meiner Sicht das wichtigste Ziel aller Bemühungen, „jedem Menschen eine sinnstiftende Tätigkeit zu ermöglichen – ob in der Werkstatt oder eben anderswo…“.

06.12.23

Zur Inklusion am Arbeitsmarkt: Meine Rede vom 01.06.2023 zum Entschließungsantrag

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Im Folgenden finden Sie meine Rede sowie mein Redemanuskript zum Entschließungsantrag „Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt“ der LINKEN. Ich spreche mich darin für eine faire, gerechte und realitätsnahe Politik für Menschen mit Behinderungen aus! Meine erste Rede zur Großen Anfrage mit dem gleichen Antrag können Sie an dieser Stelle einsehen.


Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete,

ich komme direkt zu den wesentlichen Punkten des Antrags:

1. die Novellierung des sächsischen Inklusionsgesetzes unter dem Aspekt, die Bereiche Bildung und Arbeit gesondert zu berücksichtigen sowie die Einbeziehung von Städten und Gemeinden

Diese Aussagen sind sehr unkonkret. Was soll denn nun eigentlich im Inklusionsgesetz geregelt werden? Aktuell liegt die Zuständigkeit für die Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung bei Jobcenter und Arbeitsagentur. Es gibt bereits Projekte in Sachsen, die sich der Zielgruppe „Menschen mit seelischer Erkrankung“ sehr stark annehmen und die diese in den Arbeitsmarkt integrieren wollen.
Und welche Vorschläge haben Sie, um die Städte und Gemeinden in die Aufgaben mit einzubinden? Bereits heute sind diese zusammen mit den Landkreisen zuständig für den Bereich Vorbildung, also für ambulante Frühförderung, Integrationskita und Schulassistenz. Was genau sollen sie noch übernehmen?
Also an dieser Stelle ist der Antrag leider wenig aussagekräftig.

Regelschulen ersetzen keine Förderschulen

2. die Einführung eines Rechts auf inklusive Beschulung im sächsischen Schulgesetz

Leider sagt der Entschließungsantrag nichts dazu aus, wie dieses Recht überhaupt realisierbar wäre. Bereits heute fehlt es massiv an den Regelschulen an Lehrern. Eine Inklusivbeschulung bedeutet einen außergewöhnlich hohen zusätzlich Personalbedarf. Abgesehen davon dürfen wir die Bedeutung der Förderschulen nicht unterschätzen: Sie sind ein wichtiger Baustein im Bildungssystem und bieten Kindern mit Förderbedarf spezielle auf sie ausgerichtete Strukturen und personelle Begleitung. Das kann eine Regelschule nicht leisten.

3. Zu den Werkstätten habe ich mich ja schon geäußert. Tatsächlich sollten wir darüber diskutieren, ob die Werkstätten für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen die richtigen Anlaufstellen sind. Aber die grundsätzliche Bedeutung der Werkstätten als Arbeitsstätte für Menschen mit Behinderung sollten wir nicht anzweifeln.

Besondere Vermittlungsstelle sinnvoll

4. Sie möchten eine sächsische Vermittlungsstelle für Arbeit und Ausbildung von Menschen mit Behinderung einrichten. Das halte ich durchaus für sinnvoll. Eine dezentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, bei der sich alles bündelt, die Kontakte zu Arbeitgebern herstellt, die Ansprechpartner in den Werkstätten als auch in den Förderschulen ist – damit könnte unser Ziel, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung weiter vorangebracht werden.

In den anderen Punkten stimmen wir jedoch nicht mit den Vorschlägen des Antrags überein. Deswegen enthalten wir uns!

Vielen Dank!

Zur Inklusion: Meine Rede vom 4.5.22 im Sächsischen Landtag

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Untenstehend sehen Sie meine Rede im Sächsischen Landtag zum Thema „‚Sachsen barrierefrei 2030‘ – Tempo machen für Inklusion” vom 4.5.22. Im Folgenden können Sie auch mein vollständiges Redemanuskript lesen – denn leider wurde meine Rede aus Zeitgründen abgebrochen!

Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren Abgeordnete,

fast Tag genau, zum „Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“, – den 5.5.22 – debattieren wir zu dem Thema: „Tempo machen für Inklusion!“ – mit der Zielsetzung: Sicherung der TEILHABE von behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben!

Mehr Rationalität notwendig!

Dafür ist das Programm „Sachsen BARRIEREFREI 2030“ sicherlich auch ein GUT geeignetes Förderprogramm, um das Lebens- und Wohnumfeld sowie den öffentlichen Raum für diese Menschen leicht zugänglich zu machen!

Nur: Vergessen wird in diesem Zusammenhang immer wieder, daß es NICHT ständig NEUE Wege braucht, um das Leben der Behinderten zu vereinfachen. Vielmehr braucht es bei ALLEN Beteiligten,

sei es die Politik.
seien es die Kostenträger
oder die Leistungserbringer,
etwas mehr RATIONALITÄT!!!

Ich denke, hier besteht durchaus noch viel POTENTIAL, um mit EFFIZIENTEN Mitteleinsatz das Ziel der TEILHABE zu verbessern. Man muß NUR die Prozesse aus der Sicht der Behinderten Menschen her DENKEN und GESTALTEN sowie STARRE Vorgaben und BÜROKRATISCHE Zwänge aus ihrem Leben verbannen.

z. B. wären da schon ganz einfachen Dingen wie:

  • barrierefreie Webseiten
  • barrierefreie Erreichbarkeit von Behörden
  • Barrierefreiheit bei verschiedenen Anträgen (wir haben es bei der Anhörung im Sozialausschuß gehört) und nicht mal das BLINDENGELD kann vollständig barrierefrei beantragt werden.

Bürokratie belastet innovative Einrichtungen

Aber auch bei den Anforderungen für Einrichtungen der Behindertenhilfe geht es nicht immer ohne Sorgen und Ärger ab:

So sieht sich z. B. eine innovative Einrichtung für behinderte Menschen in Sachsen einer sinnwidrigen Situation gegenüber!

Mit ihrem modernen Angebot von Pflege, Wohnen und Zusammenleben, möchte diese Einrichtung als „Weitere besondere Wohnform“ – nach dem „Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz“ – ihren Vertragspartnern eine NACHHALTIGE Gestaltung zur selbstbestimmten Lebensführung ermöglichen.

Das Konzept der Einrichtung steht auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen offen! Als vorerst, vollkommen ausreichend, stehen DIESEN ein Treppensteiger und ein Innenlift zur Verfügung. Trotz alledem wurde vom Gesetzesvertreter zusätzlich noch ein weiterer Anbau, eines sehr kostenintensiven Außenlifts – lt. Gesetz notwendig!!! – gefordert.

An und für sich läßt sich dies ja noch nachvollziehen! – Aber NICHT nachvollziehen läßt sich, wenn vorerst gar KEINE behinderten Menschen mit entsprechenden MOBILITÄTSEINSCHRÄNKUNGEN in der Einrichtung wohnen.

Das DILEMMA ist nun schnell umrissen:

Einerseits spiegeln die BETREUUNGSSÄTZE den FINANZIELLEN AUFWAND für die DERZEIT UNNÖTIGEN baulichen Maßnahmen NICHT wider, andererseits läßt sich so, NICHT ohne weiteres, ein Förderprogramm für die erst – möglicherweise – ZUKÜNFTIG notwendigen Maßnahmen finden!

Nun, meine Damen und Herren Abgeordnete,

wenn es schon Einrichtungen gibt, die ein modernes und nachhaltiges Betreuungsangebot etablieren möchten, dann sollte man dies doch in guter gemeinsamer Abstimmung ERMÖGLICHEN – „Wo ein Wille ist, ist auch immer ein Weg!“

BÜROKRATIEABBAU und INDIVIDUELLE Lösungen sind für DIESE Angebote äußerst WICHTIG!
Letztendlich geht es doch immer um das ALLTÄGLICHE Leben unserer behinderten Menschen, unserer Pflegebedürftigen und unserer Senioren im weitesten Sinn.

Erhalt des Friedens äußerst wichtig

Werte Abgeordnete,

ALL dies kann aber nur in Friedenszeiten WACHSEN und GEDEIHEN!!!
Wie sagten Sie, Herr Gebhardt, so völlig richtig in unserem letzten Sonderplenum:
Der Erhalt des FRIEDENS ist zur Zeit das WICHTIGSTE – und, das sage ICH jetzt:
Frieden ist auch die beste VORRAUSSETZUNG für eine gute und nachhaltige INKLUSION!
AUCH unsere behinderten Menschen, unsere Pflegebedürftigen und auch wir Senioren in Sachsen, WOLLEN und BRAUCHEN den FRIEDEN !

Und zur jetzigen Zeit – ich denke an den Ukraine-Krieg – liegt das ganze Hoffen auch DIESER Bürger – und das haben mir viele mit auf den Weg HIERHER gegeben – auf ein „VERTRAGEN für den FRIEDEN“ , aber ganz bestimmt NICHT auf ein „FRIEREN für den FRIEDEN“ – das kann Herr Gauck ja gerne tun oder vielleicht auch die Damen und Herren auf den Ministerrängen!

Impffreiheit ist Voraussetzung für Inklusion!

UND noch ein Hinweis aus dem RICHTIGEN LEBEN, verbunden mit Grüßen von vielen vorgenannten betroffenen Bürgern aus NORDSACHSEN:

IMPFREIHEIT ist auch IMPFFRIEDEN und besonders JETZT, eine weitere wichtige Voraussetzung für die angestrebte INKLUSION!

Denn:
Unsere BEHINDERTEN MENSCHEN, unsere ALTEN und all die PFLEGEBDEDÜRFTIGEN wollen auch weiterhin zusammen mit IHREN ALTBEWÄHRTEN, fleißigen, verständnisvollen PFLEGEKRÄFTEN in ihren Einrichtungen, den nicht immer für sie einfachen ALLTAG bestreiten.

Sie wollen IHRE Pflegekräfte KEINESFALLS unnötigerweise VERLIEREN – und deshalb bitte ich Sie natürlich auch im Sinne einer GUT gelingenden INKLUSION, ENDLICH die noch immer noch bestehende, UNSINNIGE und auch LEBENSBEDROHENDE Impfpflicht in den Gesundheits- und BEHINDERTENeinrichtungen, zu beenden.

Und zum Schluß:

Herr Ministerpräsident, bitte ich SIE, sagen SIE ENDLICH IHREN Kollegen im Bundestag,
daß IHRE SACHSEN ein friedliches Völkchen sind und auch weiterhin gern in FRIEDEN mit ihren NACHBARN leben möchten und SELBSTVERSTÄNDLICH auch mit den RUSSEN!
Ihr erster Schritt war doch in ORDNUNG! – RESPEKT!!!!!

„Frieden schaffen OHNE Waffen“ – das ist das GEBOT der Stunde und die BESTE INKLUSION!

Danke!

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