Meine Rede vom 12.06.24: Wir brauchen keine linksideologischen „Interessenvertreter“!

AfD Rede Sächsischer Landtag Gudrun Petzold AfD Fraktion Sachsen

Anlässlich des bereits in der 4. und 6. Legislaturperiode diskutierten Entwurfs „Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren im Freistaat Sachsen“ der LINKEN-Landtagsfraktion habe ich am 12.06.2024 im Sächsischen Landtag gesprochen. Dabei berichtete ich auch vom unwürdigen und empörenden Umgang bestimmter Sozialverbände und „Beauftragter“ mit meiner Partei, der „Alternative für Deutschland“ (AfD)!

Hier finden Sie diese Rede als Video:

Im Folgenden die Rede im Manuskript zum Lesen:

Werte Damen und Herren Abgeordnete,

der „Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkung, Mitbestimmung und Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren“ ist bereits in der 4. und 6. Legislaturperiode diskutiert worden.

Unsere Argumente zur Ablehnung Ihres Gesetzesentwurfes sind selbstverständlich die gleichen geblieben!

Meine Damen und Herren von den LINKEN, ich möchte noch einmal betonen, dass die Senioren -und hier gehöre ich auch dazu- nicht grundsätzlich eine unterstützungsbedürftige Bevölkerungsgruppe sind.

Senioren brauchen keinen linken „Nanny-Staat“!

Wir brauchen keinen „Nanny-Staat“!

Wir sind durchaus in der Lage, uns selbstständig und aktiv, ohne linkssozialistische Belehrung, in die politischen, kulturellen und sozialen Prozesse einzubringen!
Und deshalb braucht es auch NICHT irgendwelche, von linken Ratgebern dominierten Gremien und Strukturen, die auf eine Teilhabe von Senioren ausgerichtet sind!

Wir müssen weder von Landesseniorenbeauftragten, Kreisseniorenbeauftragten noch von irgendwelchen Seniorenräten gepampert werden!

Und hier kann ich durchaus sagen, dass ich für sehr viele Menschen meiner Generation spreche.

Ihre angestrebten Parallelstrukturen, so auch z.B. die Landes- und Kreisbeauftragten für Inklusion, für behinderte Menschen, sind unwirtschaftlich und teuer!

Außerdem habe ich in meiner Wahlkreisarbeit als direkt gewählte Abgeordnete festgestellt, dass eine effektive und sinnvolle Zusammenarbeit mit diesen Organisationsformen sehr schwierig ist!
Ich musste vielfach erleben, sehr geehrte Frau Köpping, dass diese Beauftragten nicht in der Lage waren, mit ihrer Volksvertreterin vor Ort zu kommunizieren.

Einen schwerwiegenden Grund hierfür sehe ich insbesondere in den dort vorliegenden „Empfehlungen zum Umgang mit der AfD“, herausgegeben von der „Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.“, sowie anderen antidemokratischen Aufrufen gegen die AfD, wie zum Beispiel den verlogenen Aufruf der Sozialverbände „Es geht uns alle an. Wachsam sein für Menschlichkeit“.
Ein Schelm, der dabei Böses denkt!

Viele Beauftragte verweigern AfD-Abgeordneten Zusammenarbeit!

Leider, und das bedaure ich sehr, kam es auch diesbezüglich -trotz vielfacher Bemühungen meinerseits- zu keiner gemeinsamen effektiven Arbeit mit den Landesbeauftragten für Inklusion für behinderte Menschen!!

Langsam drängt sich mir ein Verdacht auf!

Die vielen Beauftragten -so auch die zukünftigen Seniorenbeauftragten- die heute per Gesetz von den LINKEN installiert werden sollen, werden höchstwahrscheinlich NICHT dem vorgeschobenen Ziel der Unterstützung der Senioren dienen.

Meiner Meinung nach sind sie nur Mittel zum Zweck zur Sicherung einer starken Wählerschaft für die nächste Wahl im vergreisenden Land Sachsen!

Ach, was rede ich hier noch…!

Ihre sozialistische Riege -sehr geehrte Abgeordnete der LINKEN- wird sowieso in ein paar Tagen in diesem Hohen Haus nicht mehr anwesend sein!

Aber ich werde eine glückliche Seniorin im Ruhestand sein, auch ohne Ihr zweckentfremdetes Gesetz und Ihre beantragten, meist nutzlosen Beauftragten!

Danke!

Adieu!

Zur Inklusion am Arbeitsmarkt: Meine Rede vom 01.06.2023 zum Entschließungsantrag

gudrun petzold afd inklusion menschen mit behinderungen

Im Folgenden finden Sie meine Rede sowie mein Redemanuskript zum Entschließungsantrag „Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt“ der LINKEN. Ich spreche mich darin für eine faire, gerechte und realitätsnahe Politik für Menschen mit Behinderungen aus! Meine erste Rede zur Großen Anfrage mit dem gleichen Antrag können Sie an dieser Stelle einsehen.


Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete,

ich komme direkt zu den wesentlichen Punkten des Antrags:

1. die Novellierung des sächsischen Inklusionsgesetzes unter dem Aspekt, die Bereiche Bildung und Arbeit gesondert zu berücksichtigen sowie die Einbeziehung von Städten und Gemeinden

Diese Aussagen sind sehr unkonkret. Was soll denn nun eigentlich im Inklusionsgesetz geregelt werden? Aktuell liegt die Zuständigkeit für die Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung bei Jobcenter und Arbeitsagentur. Es gibt bereits Projekte in Sachsen, die sich der Zielgruppe „Menschen mit seelischer Erkrankung“ sehr stark annehmen und die diese in den Arbeitsmarkt integrieren wollen.
Und welche Vorschläge haben Sie, um die Städte und Gemeinden in die Aufgaben mit einzubinden? Bereits heute sind diese zusammen mit den Landkreisen zuständig für den Bereich Vorbildung, also für ambulante Frühförderung, Integrationskita und Schulassistenz. Was genau sollen sie noch übernehmen?
Also an dieser Stelle ist der Antrag leider wenig aussagekräftig.

Regelschulen ersetzen keine Förderschulen

2. die Einführung eines Rechts auf inklusive Beschulung im sächsischen Schulgesetz

Leider sagt der Entschließungsantrag nichts dazu aus, wie dieses Recht überhaupt realisierbar wäre. Bereits heute fehlt es massiv an den Regelschulen an Lehrern. Eine Inklusivbeschulung bedeutet einen außergewöhnlich hohen zusätzlich Personalbedarf. Abgesehen davon dürfen wir die Bedeutung der Förderschulen nicht unterschätzen: Sie sind ein wichtiger Baustein im Bildungssystem und bieten Kindern mit Förderbedarf spezielle auf sie ausgerichtete Strukturen und personelle Begleitung. Das kann eine Regelschule nicht leisten.

3. Zu den Werkstätten habe ich mich ja schon geäußert. Tatsächlich sollten wir darüber diskutieren, ob die Werkstätten für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen die richtigen Anlaufstellen sind. Aber die grundsätzliche Bedeutung der Werkstätten als Arbeitsstätte für Menschen mit Behinderung sollten wir nicht anzweifeln.

Besondere Vermittlungsstelle sinnvoll

4. Sie möchten eine sächsische Vermittlungsstelle für Arbeit und Ausbildung von Menschen mit Behinderung einrichten. Das halte ich durchaus für sinnvoll. Eine dezentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, bei der sich alles bündelt, die Kontakte zu Arbeitgebern herstellt, die Ansprechpartner in den Werkstätten als auch in den Förderschulen ist – damit könnte unser Ziel, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung weiter vorangebracht werden.

In den anderen Punkten stimmen wir jedoch nicht mit den Vorschlägen des Antrags überein. Deswegen enthalten wir uns!

Vielen Dank!

Zur Inklusion: Meine Rede im Sächsischen Landtag vom 01.06.2023

gudrun petzold afd inklusion menschen mit behinderungen

Die Fraktion der LINKEN hat zur 72. Plenarsitzung des Sächsischen Landtags eine Große Anfrage zum Thema „Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt“ gestellt. Für unsere AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag habe ich in meiner Funktion als behindertenpolitische Sprecherin dazu Stellung bezogen! Im Folgenden können Sie das Redemanuskript einsehen und das Video der Rede. Meine zweite Rede zum folgenden Entschließungsantrag der LINKEN können Sie hier einsehen.


Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete,

Erwerbstätigkeit ist für erwachsene Menschen ein ganz wesentlicher Aspekt, um sich einer Gesellschaft zugehörig zu fühlen. Und gerade für Menschen mit Behinderungen hat die Teilhabe am Arbeitsleben eine große Bedeutung:

  1. Erwerbstätigkeit bedeutet wirtschaftliche Unabhängigkeit. Durch Teilhabe am Arbeitsleben können Menschen mit Behinderungen ein eigenes Einkommen erzielen und sind nicht auf staatliche Leistungen oder die Unterstützung anderer angewiesen.
  2. bedeutet Erwerbstätigkeit die Stärkung des Selbstwertgefühls. Menschen mit Behinderungen können ihre Fähigkeiten und Talente entfalten, ihre Leistungen anerkennen lassen und somit aktiv an der Gesellschaft teilnehmen.

Die Teilhabe am Arbeitsleben bietet des Weiteren auch die Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung und zur Weiterentwicklung von Fähigkeiten. Durch Arbeit können neue Kompetenzen erworben und vorhandene Fertigkeiten verbessert werden.

Missstand, der zum Handeln auffordert

Werte Abgeordnete,

Menschen mit Behinderungen sind ein wichtiger Teil des Wirtschafts- und Arbeitslebens. In Zeiten des Fachkräftemangels sind Fachkräfte begehrt und gesucht. Das Erwerbspotential gut ausgebildeter Fachkräfte ist unter den arbeitslosen Schwerbehinderten sehr hoch, da viele gut qualifiziert sind. 54% der arbeitslosen Schwerbehinderten haben eine Berufsausbildung . Bei nicht-schwerbehinderten Arbeitslosen sind es nur 43%. Der Arbeitsmarkt kann es sich eigentlich nicht leisten, auf diese gut ausgebildeten, oftmals sogar hochqualifizierten Menschen zu verzichten.
Und trotzdem haben es Menschen mit Behinderungen schwerer auf dem Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderungen. So brauchen sie zum Beispiel erheblich länger, eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden, als Personen ohne Behinderung.

Dies ist ein Missstand, der uns zum Handeln auffordert.

So wurden zum Beispiel zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auf Bundesebene kürzlich zwar Änderungen beschlossen, doch leider wurde die Chance vertan, im Zuge einer Reformierung neue Mechanismen einzuführen, mit denen die Einbindung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt forciert werden könnte.

Behinderte Menschen müssen Anforderungen gewachsen sein

Schauen wir einmal auf die Arbeitsmarktrealitäten:
Seit vielen Jahren steigt die Zahl der Arbeitgeber stetig an, die

trotz Beschäftigungspflicht,
trotz Ausgleichsabgabe,
trotz Bußgeldzahlungen

keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Mittlerweile entziehen sich 45.000 Arbeitgeber – also ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber insgesamt – sich vollumfänglich ihrer gesetzlichen Pflicht und beschäftigen nicht mal einen einzigen schwerbehinderten Menschen.

Einstellung behinderter Menschen belohnen

Daran können wir doch erkennen, dass der Ansatz, dass Arbeitgeber bei Nichteinstellung von Menschen mit Behinderung bestraft werden, nicht funktioniert – oder allenfalls nur eingeschränkt.
Wir als AfD halten es für zielführender, wenn die Einbindung von Menschen mit Behinderung in den Betrieben nicht über Sanktionen erfolgt. Wir sind der Ansicht, dass die Arbeitgeber Anreize zur vermehrten Einstellung von Menschen mit Behinderung benötigen. Das hätte gleichzeitig auch den Aspekt, dass die Beschäftigung dieser Bürger positiv besetzt wird.
Deswegen haben wir uns auch auf Bundesebene für eine neue Konzeption der Ausgleichsabgabe in Form eines Bonus-Malus-Systems stark gemacht.
Das heißt, jeder Arbeitgeber, der seiner gesetzlichen Beschäftigungspflicht vollumfänglich nachkommt, sollte einen jährlichen Bonusbetrag erhalten – finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Der Vorteil eines solchen Systems liegt auf der Hand:
Durch die Bonuszahlungen wird der Arbeitgeber stärker dazu animiert, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Das „Freikaufen“ wird endlich unrentabel.

Werte Abgeordnete,

lassen Sie mich noch einige Worte über die Bedeutung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen verlieren.
Mir ist das wichtig, weil die Diskussion in den letzten Jahren ja immer mehr in die Richtung gegangen ist: „Wir müssen die Menschen alle aus den Werkstätten rausholen und in den ersten Arbeitsmarkt bringen.“ Selbstverständlich muss ein Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich sein, wenn es vom Werkstattbeschäftigten gewünscht ist und er auch die individuellen Fähigkeiten dazu mitbringt. Aber dafür braucht es mehr als das Bereitstellen von Fördergeldern , denn wir müssen immer auch berücksichtigen, dass es für den größten Teil der in den Werkstätten Beschäftigten, nicht möglich ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit seinen harten Anforderungen zu bestehen.

Die Werkstätten aber bieten dagegen die Möglichkeit, in einem geschützten Arbeitsumfeld arbeiten zu können.

Hier, in den Werkstätten, erhalten die Beschäftigten individuelle Förderung und Unterstützung, um ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Es werden Schulungen und Weiterbildungen angeboten, um ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und ihre Selbstständigkeit zu fördern.
Und, nicht zu vergessen, bietet die Arbeit in einer Werkstatt die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen und in einer Gemeinschaft aktiv zu sein.

Wir müssen anerkennen, dass eine berufliche Teilhabe für viele Menschen mit Behinderung ohne Werkstätten nicht möglich ist.

Deswegen sollten wir unser Augenmerk zukünftig vermehrt auch darauf richten, die Strukturen der Werkstätten zu stärken. Doch brauchen wir in erster Linie eine angemessene Finanzierung, damit Infrastruktur und Dienstleistungen der Werkstätten aufrechterhalten und weiterentwickelt werden können.

Vielen Dank!

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