Im Folgenden finden Sie meine Rede sowie mein Redemanuskript zum Entschließungsantrag „Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt“ der LINKEN. Ich spreche mich darin für eine faire, gerechte und realitätsnahe Politik für Menschen mit Behinderungen aus! Meine erste Rede zur Großen Anfrage mit dem gleichen Antrag können Sie an dieser Stelle einsehen.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete,
ich komme direkt zu den wesentlichen Punkten des Antrags:
1. die Novellierung des sächsischen Inklusionsgesetzes unter dem Aspekt, die Bereiche Bildung und Arbeit gesondert zu berücksichtigen sowie die Einbeziehung von Städten und Gemeinden
Diese Aussagen sind sehr unkonkret. Was soll denn nun eigentlich im Inklusionsgesetz geregelt werden? Aktuell liegt die Zuständigkeit für die Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung bei Jobcenter und Arbeitsagentur. Es gibt bereits Projekte in Sachsen, die sich der Zielgruppe „Menschen mit seelischer Erkrankung“ sehr stark annehmen und die diese in den Arbeitsmarkt integrieren wollen.
Und welche Vorschläge haben Sie, um die Städte und Gemeinden in die Aufgaben mit einzubinden? Bereits heute sind diese zusammen mit den Landkreisen zuständig für den Bereich Vorbildung, also für ambulante Frühförderung, Integrationskita und Schulassistenz. Was genau sollen sie noch übernehmen?
Also an dieser Stelle ist der Antrag leider wenig aussagekräftig.
Regelschulen ersetzen keine Förderschulen
2. die Einführung eines Rechts auf inklusive Beschulung im sächsischen Schulgesetz
Leider sagt der Entschließungsantrag nichts dazu aus, wie dieses Recht überhaupt realisierbar wäre. Bereits heute fehlt es massiv an den Regelschulen an Lehrern. Eine Inklusivbeschulung bedeutet einen außergewöhnlich hohen zusätzlich Personalbedarf. Abgesehen davon dürfen wir die Bedeutung der Förderschulen nicht unterschätzen: Sie sind ein wichtiger Baustein im Bildungssystem und bieten Kindern mit Förderbedarf spezielle auf sie ausgerichtete Strukturen und personelle Begleitung. Das kann eine Regelschule nicht leisten.
3. Zu den Werkstätten habe ich mich ja schon geäußert. Tatsächlich sollten wir darüber diskutieren, ob die Werkstätten für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen die richtigen Anlaufstellen sind. Aber die grundsätzliche Bedeutung der Werkstätten als Arbeitsstätte für Menschen mit Behinderung sollten wir nicht anzweifeln.
Besondere Vermittlungsstelle sinnvoll
4. Sie möchten eine sächsische Vermittlungsstelle für Arbeit und Ausbildung von Menschen mit Behinderung einrichten. Das halte ich durchaus für sinnvoll. Eine dezentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, bei der sich alles bündelt, die Kontakte zu Arbeitgebern herstellt, die Ansprechpartner in den Werkstätten als auch in den Förderschulen ist – damit könnte unser Ziel, die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung weiter vorangebracht werden.
In den anderen Punkten stimmen wir jedoch nicht mit den Vorschlägen des Antrags überein. Deswegen enthalten wir uns!
Vielen Dank!